Kaufvertrag
von Brandauer RA
Checkliste

Übergabe und Räumung

Mit der Übergabe geht die Liegenschaft tatsächlich in Ihre Hände über. Diese Checkliste sichert Zustand, Zählerstände und Schlüssel und hält fest, was noch offen ist.

Die Übergabe ist der Moment, in dem Sie Besitz und Verantwortung übernehmen. Ab dann tragen Sie in der Regel die Gefahr für zufällige Schäden und die laufenden Kosten. Ein sauberes Übergabeprotokoll sichert Ihre Beweislage, wenn später über den Zustand gestritten wird.

Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie hilft Ihnen, die Übergabe strukturiert vorzubereiten und durchzuführen.

Arbeiten Sie die Punkte am Übergabetag ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.

0 von 12 Punkten erledigt

01 Übergabetermin vorbereiten

Klären Sie vorab, dass Zahlung und Eigentum gesichert sind.

02 Zustand und Zählerstände festhalten

Dokumentieren Sie den Ist-Zustand möglichst genau.

03 Übergabe, Räumung und Schlüssel

Am Ende stehen vollständige Räumung und Schlüsselübergabe.

Worauf es rechtlich ankommt

Mit der Übergabe geht in der Regel die Gefahr auf die Erwerberin über: Ab diesem Zeitpunkt trägt sie das Risiko zufälliger Beschädigung (vgl. §§ 1048 ff. ABGB). Auch Nutzen und Lasten der Liegenschaft gehen üblicherweise mit der Übergabe über, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt.

Erkennbare Mängel sollten im Protokoll festgehalten werden, sonst kann der Verkäufer später einwenden, sie seien erst danach entstanden. Verdeckte Mängel bleiben innerhalb der Gewährleistungsfrist erhalten. Wird die Liegenschaft nicht rechtzeitig geräumt, kann eine Räumungsklage nötig werden. Die Details hängen vom Vertrag und vom Einzelfall ab.

Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist kein fertiges Rechtsschreiben.

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