Kaufvertrag
von Brandauer RA
Rechner

Kaufvertrag-Risiko-Check

Ein paar gezielte Fragen zeigen, an welchen Stellen Ihr Liegenschaftskauf gut abgesichert ist und wo noch Handlungsbedarf besteht.

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Salzburger Kanzlei für Immobilien-, Liegenschafts- und Unternehmensrecht

Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Liegenschaftskauf prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Grundbuch, Treuhand und steuerliche Folgen.

Beim Liegenschaftskauf entscheiden oft Details darüber, ob Sie sicher zum Eigentum kommen. Wurde der Vertrag unabhängig geprüft? Ist das Grundbuch aktuell eingesehen? Läuft die Zahlung über einen Treuhänder? Dieser Check fragt die wichtigsten Punkte ab.

Beantworten Sie jede Frage ehrlich nach Ihrem aktuellen Stand. Am Ende erhalten Sie eine Einordnung Ihres Risikos und konkrete nächste Schritte. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

Selbsteinschätzung

Wie sicher ist Ihr Kaufvertrag?

Beantworten Sie jede Frage nach Ihrem aktuellen Stand. Wählen Sie pro Frage genau eine Antwort.

01 Wurde der Kaufvertrag geprüft, bevor Sie unterschreiben?
02 Haben Sie einen aktuellen Grundbuchauszug eingesehen?
03 Sind Lasten wie Pfandrechte oder Dienstbarkeiten geklärt und die Lastenfreistellung geregelt?
04 Wird der Kaufpreis über einen Treuhänder abgewickelt?
05 Ist für die beabsichtigte Veräußerung eine Rangordnung im Grundbuch angemerkt?
06 Sind Übergabezeitpunkt, Gefahrübergang und Lastenwechsel im Vertrag geregelt?
07 Ist die Gewährleistung im Vertrag ausgewogen geregelt?

Bitte beantworten Sie jede Frage.

Wir melden uns bei Ihnen.

Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, wir antworten innerhalb eines Werktags.

Mindestens eine Kontaktmöglichkeit angeben (E-Mail oder Telefon).

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage verwendet und nach 90 Tagen automatisch gelöscht, sofern kein Mandat zustande kommt. Details in der Datenschutzerklärung.

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Der Risiko-Check ist eine erste Selbsteinschätzung zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags und Grundbuchstands im Einzelfall.

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