Der Vertrag sollte den Zeitraum möglichst genau bestimmen. Zu prüfen sind der Beginn, das Ende, die Form einer Mitteilung und die Frage, wann ein Angebot als besser gilt. Der bloße Hinweis, dass ein anderer Interessent gefunden werden kann, ersetzt keine klare Abrede.
Für die Beurteilung nach § 1085 ABGB sind die Angebote und ihre Bedingungen festzuhalten. Ein höherer Preis kann eine Rolle spielen, muss aber nicht das einzige Kriterium sein. Auch Zahlungsfähigkeit, Bedingungen, Übergabetermin und sonstige vertragliche Risiken können für die Verkäuferentscheidung bedeutsam sein. Welche Kriterien vereinbart wurden, ist am konkreten Vertrag zu messen.
Bei einer behaupteten Auflösung sollten die Parteien das neue Angebot, seinen Eingang, die Entscheidung des Verkäufers und die Kommunikation mit dem ersten Käufer sichern. Eine nachträgliche Behauptung ohne nachvollziehbare Unterlagen erschwert die rechtliche und wirtschaftliche Abwicklung.