Eine Vorsorgewohnung wirkt auf den ersten Blick wie ein Immobilienkauf mit laufendem Ertrag. Vor der Vertragsbindung zählen aber Mietpool, Betreibervertrag, Umsatzsteuerposition, Prognoseunterlagen und Ausstiegsmöglichkeiten.
Der Kaufvertrag sollte nicht nur Objekt, Kaufpreis und Übergabe regeln. Er muss auch zeigen, welche wirtschaftlichen Annahmen verbindlich sind und welche Unterlagen nur Erwartung bleiben.
Steuerliche Fragen sind mit der Steuerberatung abzustimmen. Juristisch wichtig ist, dass Kaufvertrag, Beilagen und Verkäuferzusagen keine falsche Sicherheit erzeugen.