Die Unterlagenlage ist noch nicht ausreichend.
Fordern Sie zuerst Wärmeliefervertrag, Abrechnungen, Beschlüsse, Energieausweis und Hausverwaltungsunterlagen an. Erst danach lässt sich beurteilen, ob Wärmeversorgung, Fernwärme oder Contracting Kaufpreis, Nutzung oder Treuhandabwicklung konkret betrifft.
Unterschreiben Sie kein verbindliches Kaufanbot, solange die Entscheidungsgrundlage offen ist.