Die Unterlagenlage ist noch nicht ausreichend.
Fordern Sie zuerst Darlehensvertrag, Beschlüsse, Protokolle, Rücklagenstand, Vorschreibungen und Hausverwaltungsbestätigung an. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Hausdarlehen der Eigentümergemeinschaft Kaufpreis, Nutzung oder Treuhandabwicklung konkret betrifft.
Unterschreiben Sie kein verbindliches Kaufanbot, solange die Entscheidungsgrundlage offen ist.