Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Reallast

Eine grundbücherliche Belastung, die den jeweiligen Eigentümer zu wiederkehrenden positiven Leistungen verpflichtet, etwa zu Ausgedinge oder Versorgungsleistungen.

Kurz erklärt

Anders als die Dienstbarkeit, die nur ein Dulden oder Unterlassen verlangt, verpflichtet die Reallast zu einem positiven Tun, meist zu wiederkehrenden Geld- oder Naturalleistungen. Klassisches Beispiel ist das bäuerliche Ausgedinge.

Die Reallast haftet auf der Liegenschaft und geht mit ihr auf den Käufer über. Sie ist im C-Blatt des Grundbuchs einzutragen und bei der Kaufvertragsprüfung zu bewerten.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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