Reallast
Eine grundbücherliche Belastung, die den jeweiligen Eigentümer zu wiederkehrenden positiven Leistungen verpflichtet, etwa zu Ausgedinge oder Versorgungsleistungen.
Anders als die Dienstbarkeit, die nur ein Dulden oder Unterlassen verlangt, verpflichtet die Reallast zu einem positiven Tun, meist zu wiederkehrenden Geld- oder Naturalleistungen. Klassisches Beispiel ist das bäuerliche Ausgedinge.
Die Reallast haftet auf der Liegenschaft und geht mit ihr auf den Käufer über. Sie ist im C-Blatt des Grundbuchs einzutragen und bei der Kaufvertragsprüfung zu bewerten.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Dienstbarkeit (Servitut)
Ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an fremdem Grund, etwa ein Geh- und Fahrtrecht, ein Leitungsrecht oder ein Wohnrecht.
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Pfandrecht
Ein dingliches Sicherungsrecht an der Liegenschaft (Hypothek), das den Gläubiger berechtigt, sich bei Nichtzahlung aus dem Grundstück zu befriedigen.
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Grundbuch
Das öffentliche, von den Bezirksgerichten geführte Register über Grundstücke und die daran bestehenden Rechte; es genießt öffentlichen Glauben.
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