Der gesetzliche Vorrang lässt sich anhand der Einreichdaten prüfen.
§ 440 ABGB knüpft die Kollision zweier Erwerber an das frühere Ansuchen um die Einverleibung. Lassen Sie daher beide Verträge, die Einverleibungsurkunden, den Grundbuchsauszug und die Einreichdaten gemeinsam prüfen.
Diese Einordnung beantwortet die enge Vorrangsfrage. Welche weiteren Ansprüche gegen den Verkäufer oder zwischen den Beteiligten bestehen, hängt von den konkreten Verträgen und Umständen ab.