Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Grunderwerbsteuer

Die Steuer auf den Erwerb inländischer Grundstücke; sie beträgt beim Kauf grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist des Kaufpreises).

Kurz erklärt

Die Grunderwerbsteuer (GrEStG) fällt beim entgeltlichen Erwerb einer Liegenschaft an und wird üblicherweise vom Käufer getragen. Bemessungsgrundlage ist regelmäßig der Wert der Gegenleistung, also der Kaufpreis samt übernommenen Lasten.

Die Selbstberechnung und Abfuhr erfolgt meist durch den Parteienvertreter über FinanzOnline; erst danach kann die Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Hinzu kommt die Eintragungsgebühr von 1,1 % nach dem GGG.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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