Kaufpreisfälligkeit
Der Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Kaufpreis zu zahlen hat; im Liegenschaftskauf meist an die Sicherung der lastenfreien Eigentumsübertragung geknüpft.
Anders als beim sofortigen Zug-um-Zug-Tausch wird die Kaufpreisfälligkeit im Liegenschaftskauf an Sicherungsschritte gebunden: Der Käufer zahlt erst auf das Treuhandkonto, wenn die Rangordnung angemerkt und der Vertrag grundbuchsfähig errichtet ist.
Der Treuhänder gibt den Kaufpreis erst frei, wenn die Voraussetzungen für die lastenfreie Einverleibung erfüllt sind. So wird das Zahlungsrisiko des Käufers minimiert.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Treuhänder
Eine unabhängige Vertrauensperson (meist Rechtsanwalt oder Notar), die den Kaufpreis verwahrt und ihn erst auszahlt, wenn die vereinbarten Sicherungen erfüllt sind.
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Lastenfreistellung
Die Beseitigung bestehender grundbücherlicher Lasten, damit der Käufer eine lastenfreie Liegenschaft erhält, insbesondere die Löschung von Pfandrechten.
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Besitzübergabe (Nutzen und Last)
Der vereinbarte Zeitpunkt, ab dem der Käufer die tatsächliche Innehabung erhält und Nutzen, Lasten und Gefahr auf ihn übergehen.
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Aufschiebende Bedingung
Eine Vertragsbestimmung, nach der die Wirkungen des Kaufvertrags erst eintreten, wenn ein künftiges ungewisses Ereignis eintritt.
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