Aufsandungserklärung
Die ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, in die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Käufer einzuwilligen (Intabulationsklausel).
Die Aufsandungserklärung ist das Kernstück jeder grundbuchsfähigen Kaufvertragsurkunde. Ohne sie kann das Grundbuchsgericht die Einverleibung nicht bewilligen, weil die Einwilligung des Eingetragenen in die Eintragung fehlt.
Üblich ist eine Formulierung, wonach der Verkäufer ausdrücklich einwilligt, dass das Eigentumsrecht für den Käufer einverleibt werden darf. Die Unterschrift unter die Aufsandungserklärung ist gerichtlich oder notariell zu beglaubigen.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Einverleibung
Die unbedingte Eintragung eines Rechts in das Grundbuch; mit ihr wird der Erwerb von Eigentum oder eines anderen dinglichen Rechts wirksam erworben.
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Grundbuch
Das öffentliche, von den Bezirksgerichten geführte Register über Grundstücke und die daran bestehenden Rechte; es genießt öffentlichen Glauben.
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Treuhänder
Eine unabhängige Vertrauensperson (meist Rechtsanwalt oder Notar), die den Kaufpreis verwahrt und ihn erst auszahlt, wenn die vereinbarten Sicherungen erfüllt sind.
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