Bestandvertrag (Miete beim Kauf)
Ein Miet- oder Pachtvertrag über die Liegenschaft; beim Kauf gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", der Käufer tritt in das Bestandverhältnis ein.
Ist die Liegenschaft vermietet oder verpachtet, übernimmt der Käufer nach § 1120 ABGB grundsätzlich das bestehende Bestandverhältnis ("Kauf bricht nicht Miete"). Er wird neuer Vermieter mit allen Rechten und Pflichten, ist also an Mietdauer, Kündigungsschutz und vereinbarten Mietzins gebunden.
Vor dem Kauf sind bestehende Bestandverträge daher genau zu prüfen: Befristungen, Kündigungsbeschränkungen nach dem MRG und Kautionen wirken sich auf Nutzbarkeit und Wert aus. Bei vermieteten Eigentumswohnungen ist zudem das Wohnungseigentum zu beachten.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Wohnungseigentum
Das dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen; es ist mit einem Miteigentumsanteil verbunden.
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Besitzübergabe (Nutzen und Last)
Der vereinbarte Zeitpunkt, ab dem der Käufer die tatsächliche Innehabung erhält und Nutzen, Lasten und Gefahr auf ihn übergehen.
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Dienstbarkeit (Servitut)
Ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an fremdem Grund, etwa ein Geh- und Fahrtrecht, ein Leitungsrecht oder ein Wohnrecht.
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