Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Wohnungseigentum

Das dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen; es ist mit einem Miteigentumsanteil verbunden.

Kurz erklärt

Wohnungseigentum nach dem WEG 2002 verbindet Miteigentum an der Liegenschaft mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an einer Wohnung, einem Geschäftslokal oder einem Abstellplatz. Der Mindestanteil richtet sich nach dem Nutzwert.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt man diesen Miteigentumsanteil verbunden mit Wohnungseigentum. Zu prüfen sind der Wohnungseigentumsvertrag, die Nutzwertfestsetzung sowie allfällige Bestandverträge oder Wohnungseigentumsbegründungen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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