Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Besitzübergabe (Nutzen und Last)

Der vereinbarte Zeitpunkt, ab dem der Käufer die tatsächliche Innehabung erhält und Nutzen, Lasten und Gefahr auf ihn übergehen.

Kurz erklärt

Mit der Besitzübergabe gehen Nutzungen (z. B. Mietzinse) und Lasten (z. B. Betriebskosten, Steuern) sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Dieser Stichtag ist vom grundbücherlichen Eigentumserwerb zu trennen, der oft später erfolgt.

Der Zustand zum Übergabezeitpunkt sollte im Übergabeprotokoll festgehalten werden, da er für die Gewährleistung maßgeblich ist. Die Übergabe wird im Vertrag meist an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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