Lastenfreistellung
Die Beseitigung bestehender grundbücherlicher Lasten, damit der Käufer eine lastenfreie Liegenschaft erhält, insbesondere die Löschung von Pfandrechten.
Ist die Liegenschaft mit einem Pfandrecht belastet, sorgt die Lastenfreistellung dafür, dass der Käufer ein unbelastetes Grundbuchblatt erhält. Dazu erteilt die Bank des Verkäufers eine Löschungserklärung, sobald die offene Forderung getilgt ist.
In der Praxis wickelt der Treuhänder die Lastenfreistellung ab: Er zahlt aus dem Kaufpreis zunächst die Pfandgläubiger aus, holt deren Löschungsquittung ein und überweist erst den Restbetrag an den Verkäufer.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Pfandrecht
Ein dingliches Sicherungsrecht an der Liegenschaft (Hypothek), das den Gläubiger berechtigt, sich bei Nichtzahlung aus dem Grundstück zu befriedigen.
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Treuhänder
Eine unabhängige Vertrauensperson (meist Rechtsanwalt oder Notar), die den Kaufpreis verwahrt und ihn erst auszahlt, wenn die vereinbarten Sicherungen erfüllt sind.
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Grundbuch
Das öffentliche, von den Bezirksgerichten geführte Register über Grundstücke und die daran bestehenden Rechte; es genießt öffentlichen Glauben.
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Einverleibung
Die unbedingte Eintragung eines Rechts in das Grundbuch; mit ihr wird der Erwerb von Eigentum oder eines anderen dinglichen Rechts wirksam erworben.
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