Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Lastenfreistellung

Die Beseitigung bestehender grundbücherlicher Lasten, damit der Käufer eine lastenfreie Liegenschaft erhält, insbesondere die Löschung von Pfandrechten.

Kurz erklärt

Ist die Liegenschaft mit einem Pfandrecht belastet, sorgt die Lastenfreistellung dafür, dass der Käufer ein unbelastetes Grundbuchblatt erhält. Dazu erteilt die Bank des Verkäufers eine Löschungserklärung, sobald die offene Forderung getilgt ist.

In der Praxis wickelt der Treuhänder die Lastenfreistellung ab: Er zahlt aus dem Kaufpreis zunächst die Pfandgläubiger aus, holt deren Löschungsquittung ein und überweist erst den Restbetrag an den Verkäufer.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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