Übergabeprotokoll
Die schriftliche Dokumentation des Zustands der Liegenschaft bei der Übergabe samt Zählerständen, Schlüsseln und festgehaltenen Mängeln.
Das Übergabeprotokoll hält den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Besitzübergabe fest: Zählerstände, übergebene Schlüssel und Unterlagen sowie erkennbare Mängel. Es dient beiden Seiten als Beweismittel.
Offen erkennbare Mängel sollten im Protokoll vermerkt werden, um spätere Gewährleistungsfragen zu klären. Für verdeckte Mängel bleiben die Ansprüche trotz vorbehaltloser Übernahme erhalten.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Besitzübergabe (Nutzen und Last)
Der vereinbarte Zeitpunkt, ab dem der Käufer die tatsächliche Innehabung erhält und Nutzen, Lasten und Gefahr auf ihn übergehen.
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Gewährleistung
Die verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers dafür, dass die Liegenschaft die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist.
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Zugesicherte Eigenschaften
Eigenschaften, die der Verkäufer ausdrücklich oder schlüssig zusagt; ihr Fehlen begründet Gewährleistung, auch wenn die Gewährleistung sonst ausgeschlossen ist.
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