Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Anmerkung der Rangordnung

Die grundbücherliche Sicherung des Ranges für eine künftige Veräußerung oder Verpfändung; sie reserviert die Reihenfolge der Eintragungen für ein Jahr.

Kurz erklärt

Mit der Anmerkung der Rangordnung sichert der Verkäufer dem Käufer den aktuellen Buchstand: Eintragungen, die nach der Anmerkung erfolgen, treten gegenüber dem späteren Eigentumserwerb des Käufers in den Nachrang. So wird verhindert, dass zwischen Vertragsabschluss und Einverleibung noch fremde Pfandrechte vorrücken.

Der Rangordnungsbeschluss wird nur in einer Ausfertigung erteilt und ist ein Jahr wirksam. In der Treuhandabwicklung verwahrt der Treuhänder diese Ausfertigung als zentrales Sicherungsinstrument.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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