Anwartschaftsrecht
Die gesicherte Rechtsposition des Käufers zwischen Vertragsabschluss und Einverleibung, aus der heraus der Eigentumserwerb nicht mehr einseitig vereitelt werden kann.
Hat der Käufer bereits einen wirksamen Titel und sind die wesentlichen Schritte zur Einverleibung gesetzt, erstarkt seine Position zu einer Anwartschaft. Diese wird vor allem durch die Anmerkung der Rangordnung abgesichert, die den Rang gegen spätere Eintragungen reserviert.
Das Anwartschaftsrecht schützt den Käufer im kritischen Zeitraum vor Doppelverkäufen oder neuen Pfandrechten. Maßgeblich ist der bücherliche Rang: Wer früher anmerkt, geht vor (Prioritätsprinzip).
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Anmerkung der Rangordnung
Die grundbücherliche Sicherung des Ranges für eine künftige Veräußerung oder Verpfändung; sie reserviert die Reihenfolge der Eintragungen für ein Jahr.
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Einverleibung
Die unbedingte Eintragung eines Rechts in das Grundbuch; mit ihr wird der Erwerb von Eigentum oder eines anderen dinglichen Rechts wirksam erworben.
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Aufschiebende Bedingung
Eine Vertragsbestimmung, nach der die Wirkungen des Kaufvertrags erst eintreten, wenn ein künftiges ungewisses Ereignis eintritt.
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Pfandrecht
Ein dingliches Sicherungsrecht an der Liegenschaft (Hypothek), das den Gläubiger berechtigt, sich bei Nichtzahlung aus dem Grundstück zu befriedigen.
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