Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Anwartschaftsrecht

Die gesicherte Rechtsposition des Käufers zwischen Vertragsabschluss und Einverleibung, aus der heraus der Eigentumserwerb nicht mehr einseitig vereitelt werden kann.

Kurz erklärt

Hat der Käufer bereits einen wirksamen Titel und sind die wesentlichen Schritte zur Einverleibung gesetzt, erstarkt seine Position zu einer Anwartschaft. Diese wird vor allem durch die Anmerkung der Rangordnung abgesichert, die den Rang gegen spätere Eintragungen reserviert.

Das Anwartschaftsrecht schützt den Käufer im kritischen Zeitraum vor Doppelverkäufen oder neuen Pfandrechten. Maßgeblich ist der bücherliche Rang: Wer früher anmerkt, geht vor (Prioritätsprinzip).

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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