Aufschiebende Bedingung
Eine Vertragsbestimmung, nach der die Wirkungen des Kaufvertrags erst eintreten, wenn ein künftiges ungewisses Ereignis eintritt.
Bei einer aufschiebenden (suspensiven) Bedingung wird der Vertrag erst mit Bedingungseintritt wirksam. Im Liegenschaftskauf sind typische Bedingungen die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde, die Erteilung einer Finanzierungszusage oder die pfandfreie Stellung.
Bis zum Bedingungseintritt besteht ein Schwebezustand; tritt die Bedingung endgültig nicht ein, entfällt die Leistungspflicht. Davon zu unterscheiden ist die auflösende Bedingung, bei der ein bereits wirksamer Vertrag wieder wegfällt.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
-
Kaufpreisfälligkeit
Der Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Kaufpreis zu zahlen hat; im Liegenschaftskauf meist an die Sicherung der lastenfreien Eigentumsübertragung geknüpft.
-
Treuhänder
Eine unabhängige Vertrauensperson (meist Rechtsanwalt oder Notar), die den Kaufpreis verwahrt und ihn erst auszahlt, wenn die vereinbarten Sicherungen erfüllt sind.
-
Anwartschaftsrecht
Die gesicherte Rechtsposition des Käufers zwischen Vertragsabschluss und Einverleibung, aus der heraus der Eigentumserwerb nicht mehr einseitig vereitelt werden kann.
Kaufvertrag prüfen, Treuhand klären, Übergabe absichern?
Beim Liegenschaftskauf entscheiden Vertrag und Grundbuch. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000